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Gesetzl. Regelung des Wiener Kindergartenwesens:
Höchstzahl von Kinder in einer Gruppe:
+ Kleinkinderkrippen: höchstens 15 Kinder
+ Familiengruppe für 0–6jährige: 20, jedoch höchstens 22 Kinder
+ Familiengruppe für 3–10jährige: höchstens 24 Kinder
+ Integrationsgruppe Kleinkinderkrippe: höchstens 15 Kinder
+ Integrationsgruppe Kindergarten: höchstens 20 Kinder
+ Heilpädagogische Kindergartengruppe: höchstens 12 Kinder
+ Kindergärten: höchstens 25 Kinder
+ Horte: höchstens 25 Kinder
+ Integrationshort: höchstens 20 Kinder
+ Heilpädagogischer Hort: höchstens 16 Kinder
personelle Besetzung lt. Gesetz:
+Kleinkinderkrippe: Ein/e Kindergartenpädagoge/In und eine Helfer/In
+ Kindergarten: Ein/e Kindergartenpädagoge/In und eine Helfer/In
+ Hort: Ein/e Hortpädagoge/In und eine Helfer/In
+ Familiengruppe 0–6 jährige: Ein/e Kindergartenpädagoge/In und ein/e Helfer/In
+ Familiengruppe 3–10jährige: Ein/e Kindergarten oder Hortpädagog/In und eine Helfer/In
+ Integrations-
+ Kindergartenintegrationsgruppe: Ein/e Sonderkindergartenpädagoge/In für 20 Stunden ein/e Kindergartenpädagoge/In und eine Helfer/In in Vollzeit
+ Integrations-
+ Heilpädagogischer Kindergartengruppe: Zwei Sonderkindergartenpädagoge/Innen und ein/e Helfer/In
+ Heilpädagogischer Hort: Zwei Sonderhort-
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